Bankgeschäfte nach KWG Bedeutung

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Bankgeschäfte nach KWG

Bankgeschäfte nach KWG Logo #42880Lt. S 1 Abs. 1 KWG: 1. Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden ( Einlagengeschäft ), 2. die in § 1 Abs. 1 S.2des PfandbrG bez. Geschäfte ( Pfandbrie......
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